Rechtliches
Heute mal etwas aus der Rechthaberei.
Wer, aus welchem Grund auch immer,
zu einem Gutachter muss,
zum Beispiel zur
Erreichung einer Erhöhung des GdBs,
darf nun auf Wunsch
eine Begleitperson mitbringen,
die bei der Begutachtung dabei ist.
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